Lagergebühren
Für die Verwahrung der Edelmetalle werden folgende Gebühren erhoben:
1 Der Lagerwert für jedes Edelmetall wird am Stichtag (dem ersten Werktag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats) festgestellt. Dazu werden am Stichtag die Lagerbestände des jeweiligen Edelmetalls in allen Lagerplätzen und Unterlagerplätzen einer Lagerplatzstammnummer mit dem monatlichen Durchschnittspreis für dieses Metall im Abrechnungsmonat multipliziert. Der Gesamtlagerwert ist die Summe aller Lagerwerte der einzelnen gelagerten Metalle. Maßgeblich für die obenstehende Tabelle sind also die gesamten Edelmetallbestände in eine Lagerplatzstammnummer.
Diese Gebührentabelle ist für alle gelagerten Edelmetallarten (Silber, Gold, Platin und Palladium) gültig.
Die Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die verwahrte Edelmetallmenge. Befindet sich im Lagerplatz kein Edelmetall, entstehen auch keine Lagergebühren. Es gibt also keine Mindestgebühr.
Zusammensetzung der Lagergebühr
Durch die Lagergebühren werden unter anderem folgende externe Kosten abgedeckt:
a) Lagerung
b) Bewachung
c) Versicherung
d) Überprüfung
e) Zertifizierung
f) Logistik
g) Marge Ratior Partner
h) Marge der Ratior AG
Eine einheitliche Gebürenstruktur für alle
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